Rechtliche Aspekte

Der Schutz von Schriften erwies sich während meine Recherche und Auseinandersetzung mit meiner Diplomarbeit als ein sehr umstrittenes und komplexes Thema. Da es jedoch nicht wegzudenken ist, möchte ich es kurz anschneiden, um die Problematik darzustellen.

Alle Länder dieser Welt haben Gesetze, die zum Schutz von gestalterischer und sonstiger Arbeit dienen (Copyright, Warenzeichen, Geschmacksmuster, usw.). Diese erbringen auch gute Dienste. Nicht zuletzt durch neue Kommunikationsmöglichkeiten und Technologien ändern sich jedoch die Anforderungen an diese Gesetze. Besonders wichtig erweist sich dies für die Schrifthersteller bei der Gestaltung von Schriften, den Schriftnamen, beim Transport von Schriftdaten zum Belichtungsstudio, oder auch im Zusammenhang mit dem Publizieren. Im Netz existieren physische bzw. geographische Grenzen nicht mehr. Es liegt eigentlich auf der Hand, daß ein einheitliches Gesetz vorgestellt werden müßte. Realistisch gesehen wird es jedoch noch lange dauern (wenn überhaupt), bis sich eine Regelung diesbezüglich durchsetzen kann. Interessenskonflikte, historische Gegebenheiten und unterschiedliche Auffassungen sind aus meiner Sicht hierfür Hauptgründe.
 
 

Copyright für Type 1 Schriftprogramme

Einige Zeit lang war der Status einiger Schriftsoftware unklar, weil das Design von Schriften in den Vereinigten Staaten nicht geschützt werden kann. Type 1 Fonts bilden jedoch Komputerprogramme — sie dienen nicht nur als Datenbasis für die Beschreibung einer Schrift — und können somit urheberrechtlich geschützt werden. ... Das Copyright bzw. das Urheberrecht schützt dabei nicht die Idee, sondern die jeweilige Darstellung. Bei Type 1 Fonts ist somit der Programmiertext geschützt, nicht die Formen selbst. Dies bedeutet, daß es möglich ist, ein anderes Programm zu schreiben, welches eine gleiche Darstellung ermöglicht. Die Aufgabe des Urheberrechts, ist der Schutz der Arbeit vor dem Kopieren, der Nachahmung und der Distribution. Dies gilt auch für das Modifizieren und die Übersetzung in andere Formen. Basiert also eine uhrheberrechtliche Arbeit auf diesen Aktivitäten, ist diegleiche Arbeit illegal, soweit keine Genehmigung des Urhebers vorliegt. 84

In den Vereinigten Staaten schützt das Warenzeichen (engl. Trademark) den Name der Schrift. Nur der Warenzeicheninhaber darf Schriften mit diesem Namen verkaufen. Die Schrift kann durch das Patentamt geschützt werden. Ein Designpatent wird benötigt, wenn die Gestaltung einer Schrift geschützt werden soll — also das Aussehen der Schrift. Dieses wird beim USPTO erworben. 85 Designpatente erlauben den Schutz von 14 Jahren (in den Vereinigten Staaten) und können nicht erneuert werden. Das Copyright entsteht automatisch bei der Erstellung eines Werkes und kostet nichts.

Es bestehen große Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und Europa (und dort auch wieder länderspezifische Unterschiede). Trotz dieser Unterschiede bieten europäische Gesetze besseren Schutz für Schriften, bzw. Schriftgestalter. In Großbritannien ist das Design (als Kunstwerk) durch das Copyright geschützt, dazu kommt noch der Schutz der digitalen Schriften wie bei anderer Software. In Deutschland gilt das "Gesetz zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung".

Es sollte betont werden, daß beim Erwerb einer Schrift/Fonts/Schriftprogramms Nutzungsrechte vergeben werden. Die Schrift wandert dadurch nicht ins Eigentum des Käufers. Deshalb vergeben Schrifthersteller Lizenzen beim Erwerb von Schriften. Und selbst diese Lizenzbestimmungen haben sich mit der Entwicklung neuer Technologien (z.B. des ATM) geändert. So schließt der Kauf einer Schrift heute oft eine Lizenz für den Einsatz auf einem Drucker und fünf Rechnern (CPUs) ein.

Das Unternehmen FontShop hat diesbezüglich ‚10 Gebote für den legalen Schriftengebrauch‘ aufgestellt: 86

  1. Digitalisierte Schriftdateien genießen den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie Anwendungsprogramme.
  2. Mit dem Erwerb einer Schrift erhalten Sie das Nutzungsrecht für diese Schrift (kein Eigentumsrecht).
  3. Soll eine Schrift auf mehr als 5 Rechnern eingesetzt werden, benötigen Sie eine Multilizenz.
  4. Soll eine Schrift auf mehr als einem/zwei Ausgabegerät/en installiert werden, benötigen Sie ebenfalls eine Multilizenz.
  5. Die Lizenzregelung verbietet es, Schriften zusammen mit Belichtungsaufträgen an Servicebüros weiterzugeben.
  6. Unberechtigtes Kopieren von Schriften ist illegal. Die Lizenzbedingungen gestatten eine Back-up-Kopie.
  7. Modifikationen einer Schrift werden lizenzrechtlich wie das Original behandelt.
  8. Originalschriften sind meistens als Geschmacksmuster (Schriftform) und als Warenzeichen (Schriftname) geschützt.
  9. Phantasienamen für Kopien bekannter Originalschriften deuten auf Betrug am Schriftenentwerfer hin.
  10. Sichere Unternehmenspolitik heißt: legal erworbene und legal kopierte Software an allen Arbeitsplätzen.

 

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